Die Wichtigkeit des Vermieterschutzes bei der Vermietung von Immobilien

Bei Vermieterschutz handelt es sich bei der Immobilien - Vermietung um ein sehr oft angesprochenes sowie auch äußerst wichtiges Thema.

Ein effektiver Vermieterschutz ist gerade in der heutigen Zeit, wo es besonders leicht ist an Mietbetrüger wie Mietnomaden oder Mietpreller zu geraten, bei der Vermietung von Immobilien von immenser Bedeutung.

Einen 100 - prozentigen Vermieterschutz kann es zwar nicht geben, die Risiken lassen sich jedoch erheblich minimieren.

Bevor der Mietvertrag unterschrieben wird, gilt es zum Zwecke des Vermieterschutzes, deshalb sich zunächst möglichst viele Informationen über den zukünftigen Mieter einzuholen.

Ein guter Vermieterschutz ist beispielsweise die im Voraus verlangte Selbstauskunft des potentiellen Bewohners. Diese sollte für optimalen Vermieterschutz neben einer Schufa- auch eine Bankauskunft beinhalten.

Andere Wege, um zwecks Vermieterschutzes an Informationen zu gelangen, sind entweder eine Befragung des aktuellen Vermieters über die Zuverlässigkeit und Zahlungsbereitschaft des Mieters oder gar bezahlte Auskunfteien. Diese gesicherten Daten über etwaige Mietbetrüger lassen ganz schnell ersehen ob bei dem potentielle Mieter Zahlungsausfälle, Mahnbescheide oder sogar Haftbefehle gegen diesen vorlagen. Bei einer guten Auskunftei in der Regel um vollständig Daten und stellen somit einen guten Vermieterschutz dar.

Für Personen, die auf Nummer sicher gehen wollen, ist der beste Vermieterschutz die Vermieter - Rechtsschutzversicherung sowie die Mietausfallversicherung. Der Nachteil der Rechtsschutzversicherung als effektiver Vermieterschutz ist, dass sie extra kostet, jedoch kommt sie dafür für etwaige Rechtsanwalts - und Gerichtskosten auf, die anfallen können wenn es zu einer Gerichtsverhandlung kommen sollte. Die Mietausfallversicherung kommt im Vermieterschutz, wie der Name schon sagt, für Mietausfälle auf. Geachtet werden, sollte bei den Versicherungsarten für den Vermieterschutz jedenfalls auf eventuelle Einschränkungen und Ausschlussklauseln, die allerdings bei jeder Versicherungsgesellschaft verschieden sein können. Darunter ist beispielsweise eine Sperrfrist am Beginn des Mietverhältnisses oder ein maximaler Zeitraum, in dem für Mietausfälle aufgekommen werden kann, zu verstehen.

Eine im Vermieterschutz sehr oft und erfolgreich angewandte Vorgehensweise ist das Verlangen einer Mietkaution. Diese sollte sich in der Regel aus maximal drei Monatsmieten zusammensetzen und darf vom Mieter nach dem Einzug entweder sofort oder in drei gleich hohen Raten bezahlt werden. Nach Erhalt, des zum Vermieterschutz dienenden, Geldes muss dieses auf einem beliebigen Sparbuch angelegt werden.

Die Bürgschaft stellt im Vermieterschutz eine Alternative zur Mietkaution dar. Eine gängige Methode stellt die Ausfallbürgschaft dar, bei welcher der Bürge (= ein nahe stehender Verwandter oder die Bank) zahlen muss, sobald eine Zwangsvollstreckung gegen den Mietbetrüger nicht den gewünschten Erfolg bringt. Für den Vermieterschutz ist jedoch insgesamt gesehen eine so genannte selbstschuldnerische Bürgschaft eher von Vorteil. Hierbei muss der Bürge sofort einspringen sobald keine Miete gezahlt wird. Beachtet werden sollte bei dieser Art von Vermieterschutz allerdings, dass keine drei Monatsmieten Kaution vom Mieter verlangt werden dürfen.

Sollte der unglückliche Fall eintreffen, dass trotz im Voraus angewandten Vermieterschutzes von Mietbetrügern keine Miete gezahlt wird, darf dem Mieter laut Gesetz nach zwei Monaten ausbleibender Zahlungen gekündigt werden. Ebenfalls ein Kündigungsgrund sind Mietrückstände, die sich im Laufe der Zeit angesammelt haben und zwei Monatsmieten übersteigen, was ebenfalls einiges zum Vermieterschutz beiträgt. Mieter, welche stets unpünktlich zahlen, dürfen, laut Gesetz zum Vermieterschutz, ebenfalls vom Vermieter mit einer Kündigung rechnen.

Es gibt zahlreiche Wege im Vermieterschutz, mit welchen man sich gegen Mietbetrüger absichern und auch wehren kann. Dabei muss jeder Vermieter für sich selbst herausfinden, welche Art des Vermieterschutzes ihm am ehesten liegt und welche er schließlich anwenden will.

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