Die Wichtigkeit des Vermieterschutzes bei der Vermietung
von Immobilien
Vermieterschutz ist bei der Immobilien - Vermietung ein sehr
oft angesprochenes sowie auch äußerst wichtiges Thema.
Effektiver Vermieterschutz ist gerade in der heutigen Zeit,
wo es besonders leicht ist, an Mietbetrüger wie Mietnomaden oder Mietpreller
zu geraten, bei der
Vermietung von Immobilien von immenser
Bedeutung.
Einen 100 - prozentigen Vermieterschutz kann es zwar nicht geben, die Risiken
lassen sich jedoch erheblich minimieren.
Bevor der Mietvertrag unterschrieben wird, gebietet der Vermieterschutz deshalb,
zunächst Informationen über den zukünftigen Mieter einzuholen.
Ein
guter Vermieterschutz ist schon einmal die vom Mietinteressenten
ausgefüllte Selbstauskunft.
Andere Wege des Vermieterschutzes, um an Informationen zu gelangen, sind eine
Befragung des aktuellen Vermieters über die Zuverlässigkeit und
Zahlungsbereitschaft des Mieters oder aber Auskunfteien. Daten von Auskunfteien
lassen sogar ganz schnell erkennen, ob gegen den potentiellen Mieter außergerichtliches
Inkasso, Vollstreckungsbescheide oder sogar Haftbefehle vorliegen. Auskunfteien
haben eine breite Datenbasis und tragen damit zum
Vermieterschutz
bei.
Für Personen, die auf Nummer sicher gehen wollen, ist der beste Vermieterschutz
die
Vermieter - Rechtsschutzversicherung sowie die
Mietausfallversicherung.
Der Nachteil der Rechtsschutzversicherung als effektiver Vermieterschutz ist,
dass sie extra kostet, jedoch kommt sie dafür für etwaige Rechtsanwalts -
und Gerichtskosten auf, die anfallen können wenn es zu einer Gerichtsverhandlung
kommen sollte. Die Mietausfallversicherung kommt im
Vermieterschutz,
wie der Name schon sagt, für Mietausfälle auf.Geachtet werden sollte bei den
Versicherungsarten für den Vermieterschutz jedenfalls auf eventuelle
Einschränkungen und Ausschlussklauseln, die allerdings bei jeder Versicherungsgesellschaft
verschieden sein können. Darunter sind beispielsweise eine Wartezeit
zu Beginn des Versicherungsverhältnisses oder ein maximaler Zeitraum,
in dem für Mietausfälle aufgekommen werden kann, zu verstehen.
Eine Selbstverständlichkeit zum Vermieterschutz sollte die Mietkautionsein.
Diese beträgt maximal drei Nettokaltmieten und darf vom Mieter nach dem
Einzug entweder sofort oder in drei gleich hohen Raten ab Beginn des Mietverhältnisses
gezahlt werden.
Die Bürgschaft stellt im Vermieterschutz eine Alternative zur Mietkaution
dar. Eine gängige Methode stellt die
Ausfallbürgschaft
dar, bei welcher der Bürge, ein nahe stehender Verwandter oder eine Bank,
zahlen muss, sobald die Zwangsvollstreckung gegen den Mieter nicht den gewünschten
Erfolg bringt. Für den Vermieterschutz ist jedoch insgesamt gesehen eine
so genannte selbstschuldnerische Bürgschaft eher von Vorteil. Hierbei
muss der Bürge sofort einspringen, sobald keine Miete gezahlt wird. Beachtet
werden sollte bei dieser Art von Vermieterschutz allerdings, dass daneben
grundsätzlich keine Kaution vom Mieter geleistet werden muss.
Es gibt zahlreiche Möglichkeiten im
Vermieterschutz,
um sich gegen Mietbetrüger abzusichern und zu wehren.
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